Motorrad
Klasse AM
✓ Mindesalter 16 Jahre
✓ Dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige Leicht-kraftfahrzeuge jeweils mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ im Falle von Fremdzündungsmotoren, einer maximalen Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW im Falle anderer Verbrennungsmotoren oder einer maximalen Nenndauerleistung von nicht mehr als 4 kW im Falle von Elektromotoren; bei vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen darf darüber hinaus die Leermasse nicht mehr als 350kg betragen, ohne Masse der Batterien im Falle von Elektrofahrzeugen.
Klasse A1
✓ Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Leistung von bis zu 15 kW.
✓ Mindesalter 16 Jahre * Vorbesitz: – * Eingeschlossen: AM
Klasse A2
✓ Mindesalter 18 Jahre * Vorbesitz: – * Eingeschlossen: AM, A1
Klasse A
✓ Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW und dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Leistung von mehr als 15 kW.
✓ Mindesalter 24 Jahre * Vorbesitz: – * Eingeschlossen: AM, A1, A2
B196
✓ Es ist mehr als einfach, kostengünstig und noch dazu ohne Prüfung.
✓ Deine Voraussetzung: – Du bist mind. 25 Jahre alt – Deinen Führerschein der Klasse B hast du mind. fünf Jahre
✓ Jetzt kann es los gehen. Du meldest Dich bei uns an, machst den motorradspezifischen Theorieunterricht mit und mind. 5 Fahrstunden zu je 90 Min. Im Anschluss erhältst Du von uns eine Teilnahmebestätigung, welche Du bei der Behörde vorlegen musst. Dort wird Dir die Schlüsselzahl „B196“ eingetragen und es kann los gehen.
✓ Das solltest Du wissen: – Du darfst Leichtkrafträder fahren mit max. 15 PS (z.B. 125er Maschinen) – Im Ausland ist die Regel nicht gültig, nur innerhalb Deutschlands – Die Schlüsselzahl „B196“ ist nicht mit dem A1 Führerschein gleich zu setzen, d.h. eine Aufstiegsregelung für größere Maschinen entfällt.