PKW Führerschein

PKW Führerschein

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Klasse B

✓ Kraftfahrzeuge – ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A – mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit Anhänger über 750/ kg zulässiger Gesamtmasse, sofern 3500 kg zulässige Gesamtmasse der Kombination nicht überschritten wird).

✓ Mindesalter 18 Jahre (BF17 ab 17 Jahre) * Vorbesitz: – * Eingeschlossen AM und L

Klasse BE

✓ Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger oder Sattelanhänger bestehen, sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers oder Sattelanhängers 3500 kg nicht übersteigt.

✓ Mindesalter 18 Jahre (BF17 ab 17 Jahre) * Vorbesitz: B *

Klasse B196

✓ Nur mit dem Autoführerschein auch Motorrad fahren? Ja, seit dem 01.01.2020 ist das möglich!

✓ Es ist mehr als einfach, kostengünstig und noch dazu ohne Prüfung.

✓ Deine Voraussetzung: – Du bist mind. 25 Jahre alt – Deinen Führerschein der Klasse B hast du mind. fünf Jahre

✓ Jetzt kann es los gehen. Du meldest Dich bei uns an, machst den motorradspezifischen Theorieunterricht mit und mind. 5 Fahrstunden zu je 90 Min. Im Anschluss erhältst Du von uns eine Teilnahmebestätigung, welche Du bei der Behörde vorlegen musst. Dort wird Dir die Schlüsselzahl „B196“ eingetragen und es kann los gehen.

✓ Das solltest Du wissen: – Du darfst Leichtkrafträder fahren mit max. 15 PS (z.B. 125er Maschinen) – Im Ausland ist die Regel nicht gültig, nur innerhalb Deutschlands – Die Schlüsselzahl „B196“ ist nicht mit dem A1 Führerschein gleich zu setzen, d.h. eine Aufstiegsregelung für größere Maschinen entfällt.

FAQ's

Du hast Fragen an uns? Schreibe uns eine Nachricht oder rufe uns an. Wir freuen uns darauf Dir helfen zu können. 

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Der Ge­setz­ge­ber schreibt keine Min­dest­an­zahl für die Übungs­stun­den vor. Somit ist die An­zahl der Übungs­stun­den ab­hän­gig von den in­di­vi­du­el­len Fä­hig­kei­ten der Fahr­schü­ler/innen. Wir sind stets be­müht die An­zahl der Fahr­stun­den so ge­ring wie mög­lich zu hal­ten, ohne dabei un­se­re Ver­ant­wor­tung zu ver­nach­läs­si­gen.

Zu­satz­ge­büh­ren: Fal­len un­ab­hän­gig von den Fahr­schul­prei­sen für TÜV und Ver­wal­tung an.
Diese Ge­büh­ren wer­den nicht an die Fahr­schu­le ent­rich­tet und kön­nen bei uns er­fragt wer­den.

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